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   BGH, 11.01.2017 - 1 StR 186/16   

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https://dejure.org/2017,2451
BGH, 11.01.2017 - 1 StR 186/16 (https://dejure.org/2017,2451)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2017 - 1 StR 186/16 (https://dejure.org/2017,2451)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2017 - 1 StR 186/16 (https://dejure.org/2017,2451)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 337 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Revision in Strafsachen: Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge hinsichtlich der Unverwertbarkeit von Beweismitteln

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßige Verwertung von durch eine supraprovisorische Verfügung der früheren Eidgenössischen Bankenkommission gewonnenem Beweisstoff

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge hinsichtlich der Unverwertbarkeit von Beweismitteln

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Revision in Strafsachen: Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge hinsichtlich der Unverwertbarkeit von Beweismitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtmäßige Verwertung von durch eine supraprovisorische Verfügung der früheren Eidgenössischen Bankenkommission gewonnenem Beweisstoff

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 344 Abs. 2 S. 2
    Rechtmäßige Verwertung von durch eine supraprovisorische Verfügung der früheren Eidgenössischen Bankenkommission gewonnenem Beweisstoff

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 805
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.10.2016 - 5 StR 255/16

    Rechtsfehlerhafte tatrichterliche Beweiswürdigung (Lückenhaftigkeit; überspannte

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - 1 StR 186/16
    Entgegen der mit Schriftsatz vom 5. Januar 2017 näher ausgeführten Sachrüge tragen die vom Landgericht rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen zu der Einbindung des Angeklagten in das Tatgeschehen die tatgerichtliche Wertung, dieser habe durch sein Tun, nicht nur die Tat des Angeklagten C. und der nicht revidierenden Mitangeklagten Ah. gefördert, sondern seine Tatbeiträge derart in die gemeinschaftliche Tat eingefügt, dass seine Beiträge als Teil der Tätigkeit der anderen und umgekehrt deren Tun als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheint (zu den Kriterien z.B. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2016 - 5 StR 255/16, NStZ-RR 2017, 5 f. mwN).
  • BGH, 15.06.2005 - 1 StR 202/05

    Verfahrensrüge mit unwahrem und unvollständigem Tatsachenvortrag

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - 1 StR 186/16
    b) Die zu dieser Verfahrensbeanstandung von der Revision angegebenen Tatsachen treffen so nicht zu und genügen deshalb nicht § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2011 - 4 StR 584/10, StraFo 2011, 318 und vom 15. Juni 2005 - 1 StR 202/05, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 8).
  • BGH, 10.05.2011 - 4 StR 584/10

    Übersehene Strafverfolgungsverjährung; Darlegungsanforderungen an die

    Auszug aus BGH, 11.01.2017 - 1 StR 186/16
    b) Die zu dieser Verfahrensbeanstandung von der Revision angegebenen Tatsachen treffen so nicht zu und genügen deshalb nicht § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2011 - 4 StR 584/10, StraFo 2011, 318 und vom 15. Juni 2005 - 1 StR 202/05, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 8).
  • BVerfG, 20.12.2017 - 2 BvR 2312/17

    Unterbliebene nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Recht auf effektiven

    Das Urteil wurde mit Verwerfung der Revision durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Januar 2017 (1 StR 186/16) rechtskräftig.
  • OLG Hamm, 22.06.2021 - 4 RVs 40/21

    Bezugnahme; Abbildung

    Dementsprechend erweist sich eine Verfahrensrüge bereits dann als unzulässig, wenn die zu der Verfahrensbeanstandung angegebenen Tatsachen insgesamt oder auch nur zum Teil unzutreffend sind (BGH, Beschluss vom 11.01.2017 - 1 StR 186/16 -, Beschluss vom 10.05.2011 - 4 StR 584/10 - KK-StPO/Gericke, a.a.O., Rn. 38).
  • BGH, 18.04.2023 - 6 StR 256/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    e) Die "Verfahrensrüge 7", mit der eine Verletzung von § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO durch einen unterbliebenen Hinweis auf die Bewertung von Indiztatsachen beanstandet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 5 StR 65/18, NStZ 2019, 239; Urteil vom 9. Mai 2019 - 1 StR 688/18, StV 2019, 818; BeckOK-StPO/Eschelbach, 47. Ed., § 265 Rn. 40 ff. mwN), ist wegen unzutreffenden Rügevorbringens ebenfalls schon unzulässig (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2021 - 5 StR 401/20, NStZ 2021, 434; vom 11. Januar 2017 - 1 StR 186/16).
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